Verschiedene Stofftiere sitzen vor einer Bergkulisse monropic - Fotolia.com

Patchworkfamilie

Patchworkfamilien sind heute eine gängige Familienform. Darunter versteht man eine Familie, in der Kinder mit einem Elternteil und dessen neuem Partner/neuer Partnerin (ev. auch mit dessen/deren Kindern) in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Sind die beiden Erwachsenen miteinander verheiratet, spricht man von einer Stieffamilie.

Was darf der neue Partner?

In einer Patchwork- oder Stieffamilie unterstützen sich die Partner im Alltag gegenseitig bei der Pflege und Erziehung der Kinder, z.B. Beaufsichtigen, Pflege im Krankheitsfall, Begleitung zur Schule. In einer Stieffamilie ist dies sogar eine gesetzliche Pflicht gegenüber dem Ehegatten (Beistandsverpflichtung).

Diese im Alltag gelebte Unterstützung bedeutet aber nicht, dass der neue Partner/die neue Partnerin die Obsorge für das Kind hat. Die Obsorge verbleibt bei den leiblichen Eltern. Es ist aber möglich, den mit der Obsorge betrauten Elternteil, soweit es die Umstände erfordern, in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten (z.B. das Kind zum Arzt zu begleiten).

Wenn die leiblichen Eltern die Obsorge gemeinsam haben, vertreten sie sich gegenseitig. Ein neuer Partner/eine neue Partnerin könnte streng genommen nur handeln, wenn beide verhindert sind. Es ist aber sicher sinnvoll, Regelungen für verschiedene Situationen zu vereinbaren, damit man sich im Alltag gut unterstützt.

Am besten ist es, wenn Eltern die Vereinbarungen darüber, in welchen Fällen neue Partner berechtigt sind, den obsorgeberechtigten Elternteil zu vertreten, auch dem Kindergarten oder der Schule mitteilen: Wer geht zum Elternabend? Wer unterschreibt eine Entschuldigung oder eine Schularbeit? Wer kann angerufen werden, wenn ein Kind erkrankt ist und abgeholt werden muss?

Kontaktrecht

Jedes Kind hat ein Recht auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. In einer Patchwork-Familie haben die verschiedenen „Besuchsregelungen“ auch Auswirkungen auf den Alltag. Sowohl die Eltern als auch die neuen Partner sollten vor allem darauf achten, was das Kind braucht und ihre Vereinbarungen darauf abstimmen. Information und Unterstützung finden Sie bei Familienberatungsstellen oder bei der Kinder- und Jugendhilfe.

Ein über-14-jähriges Kind kann über den Kontakt sehr wesentlich selbst bestimmen und darf auch mitentscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte.