Unterstützung
Ein Pflegekind hat nicht nur seine Pflegefamilie als Hilfe und Unterstützung, sondern auch seine zuständige Sozialarbeiterin bzw. seinen Sozialarbeiter. Denn wenn ein Kind in einer Pflegefamilie lebt, dann hat die Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe, darauf zu achten, dass es ihm dort gut geht. Das geschieht durch gemeinsame Gespräche und Hausbesuche.
Damit die Betreuung in einer Pflegefamilie gut gelingen kann, stellt die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit.
Sozialarbeiterische Begleitung
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe haben eine besondere Verantwortung für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet ein Pflegeverhältnis von Anfang an und hält regelmäßig Kontakt. Sie besucht das Pflegekind in seinem neuen Zuhause und bespricht gemeinsam mit der Pflegefamilie die Entwicklungen im Alltag.
Eine Pflegefamilie öffnet daher ihre Ressourcen nicht nur für ein Pflegekind, sondern auch ein Stück weit für die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe. Sie kann sich in allen Angelegenheiten, die das Familienleben betreffen, an die Kinder- und Jugendhilfe um Unterstützung wenden.
Beratungsscheck
Im Leben jedes Menschen kann es zu persönlichen oder psychischen Belastungen kommen, in denen man sich Hilfe von außen wünscht. Das gilt auch für Pflege- bzw. Herkunftsfamilien, wobei das aktuelle Problem gar nichts mit dem Pflegeverhältnis zu tun haben muss. Gespräche mit einem geschulten Gegenüber können helfen, neue Perspektiven zu finden, um aus einer sehr belastenden persönlichen Situation wieder herauszufinden. Der Beratungsscheck eröffnet einen einfachen, unkomplizierten und zeitnahen Zugang zu solch einem Beratungsangebot („Berater-Pool“). Hier finden Sie mehr Informationen zum Beratungsscheck.
- Die Liste der Beraterinnen und Berater finden Sie unten am Seitenende zum Download
Begleitende Angebote von plan B
Neben der sozialarbeiterischen Begleitung gibt es eine Reihe von Angeboten, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe von einer privaten Einrichtung (plan B) angeboten werden, z.B.
- Weiterbildung
- Supervision
- Pflegeelterngruppen
- Begleitung von Kontakten
- Urlaubsangebote für Pflegekinder
- Beratung durch Psychologinnen und Psychologen
Linktipp: www.planb-ooe.at
Anstellung
Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung bietet die Kinder- und Jugendhilfe den Pflegeeltern auf Wunsch ein Anstellungsverhältnis für einen Elternteil. Auch mit dem Kind verwandte Pflegepersonen können die Anstellung nutzen. Das Dienstverhältnis wird mit plan B, einer privaten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, abgeschlossen.
Weitere Informationen über
- Voraussetzungen für die Anstellung
- Rechte und Pflichten
- Dauer der Anstellung als Pflegeperson
finden Sie auf der Website von plan B.
Linktipp: www.planb-ooe.at
Bei besonders hoher Belastung
Viele Pflegefamilien erhalten im Laufe der Betreuung ihres Pflegekindes spezielle Unterstützungsleistungen durch die Kinder- und Jugendhilfe oder im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes. Vor allem bei Kindern / Jugendlichen, die konkreten Kriterien für eine Hochbelastung entsprechen, kann es sein, dass auch diese Leistungen nicht ausreichend sind, um ein Pflegeverhältnis dauerhaft abzusichern. Für diese Situationen werden bei Bedarf besondere Unterstützungsmodule bereitgestellt.
Die Feststellung wird (in der Regel) zu Beginn des Pflegeverhältnisses getroffen und erhöht die Sicherheit der aufnehmenden Familie, worauf sie sich "einlässt".
Geldleistungen
Kinder kosten Geld. Das gilt auch für Pflegekinder. Der Lebensunterhalt wird durch das Pflegekindergeld und die Bekleidungsbeihilfe gedeckt. Für andere Anschaffungen, die in jedem Kinderleben so anfallen, gibt es durch die Kinder- und Jugendhilfe bestimmte zusätzliche Geldleistungen. Und in besonderen Einzelfällen kann auch um Sonderbedarf angesucht werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Geldleistungen.