Zwei Familien
Manchmal können Kinder nicht allein bei ihren Eltern bleiben. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Wenn das Leben so weit aus der Bahn geraten ist, dass eine Familie ihrem Kind nicht mehr den nötigen Halt geben kann, dann überlegt die Kinder- und Jugendhilfe mit den Eltern, welche Betreuung am geeignetsten scheint. Wenn klar ist, dass ein Kind eine familiäre Betreuungsform braucht, dann sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach Pflegeeltern. Diese übernehmen für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit teilweise oder ganz die Aufgaben der leiblichen Eltern.
Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien. Pflegeeltern stehen vor der Herausforderung, mit ihrem Pflegekind wie mit einem eigenen Kind zu leben und gleichzeitig seine Wurzeln in einer anderen Familie zu respektieren. Leibliche Eltern müssen damit zurechtkommen, dass ihr Kind nicht (oder nicht ausschließlich) bei ihnen lebt. Sie müssen zulassen lernen, dass ihr Kind eine gute Beziehung zu einer zweiten Familie aufbauen darf.
Recht auf Kontakt
Bei familienbegleitenden Formen ist der regelmäßige Kontakt zu den leiblichen Eltern von vornherein gegeben. Denn hier hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt nach wie vor in der Herkunftsfamilie.
Aber auch bei Betreuungen, wo das Kind in erster Linie bei den Pflegeeltern lebt, haben die leiblichen Eltern ein Recht auf Kontakt zu ihrem Kind. Wie häufig dieser Kontakt ist und wie er gestaltet wird, richtet sich nach den Bedürfnissen des Pflegekindes – je nach Alter, Entwicklungsstand und Bindung zur Herkunftsfamilie. Mehr dazu...