Adoption
Eine Adoption soll einem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie ermöglichen - unter Achtung seiner Herkunft. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, zu den für sie am besten geeigneten Adoptivwerbern zu vermitteln.
Adoptiert werden können Kinder, die von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben werden, oder sogenannte "Findelkinder". Das sind zum Beispiel Babys, die in einer Babyklappe abgegeben oder anonym geboren wurden.
Die Adoption von Erwachsenen fällt nicht in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, sondern in den Aufgabenbereich der Gerichte.
Der Ablauf:
Eltern sein bedeutet, viel Verantwortung zu übernehmen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat daher die Eignung der Werber in einem Verfahren zu überprüfen. Parallel dazu sind von den Adoptivwerbern verpflichtende Vorbereitungsseminare zu absolvieren.
Nach erfolgreicher Absolvierung werden die Werber in die Adoptivwerberevidenz aufgenommen. Sucht die Kinder- und Jugendhilfe für ein Kind geeignete Eltern, so kann auf diese Adoptivwerberevidenz zurückgegriffen werden.
Die Adoption eines Kindes kommt durch einen schriftlichen Vertrag zustande, der vom Pflegschaftsgericht bewilligt werden muss. Erst dann ist die Adoption rechtsgültig. Es entstehen die gleichen familienrechtlichen Beziehungen wie bei einer natürlich gewachsenen Familie. Gewisse Einschränkungen bestehen in erb- und vermögensrechtlicher Hinsicht.