Porträt eines Mädchens mit Blume altanaka - Fotolia.com

Auftrag & Angebot

Unser Auftrag

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, ihren Kindern dies zu ermöglichen. Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt sie dabei.

  • Wir beraten und helfen Eltern, damit sie auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen können.
  • Bei Schwierigkeiten in der Familie unterstützen wir sie in der Bewältigung ihrer Lebenssituation durch mobile Hilfen.
  • In akuten Krisen bieten wir Kindern den notwendigen Schutz.
  • Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, sorgen wir für entsprechende Betreuung.
  • In Angelegenheiten rund um Obsorge und Unterhalt vertreten wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen.

Unsere Angebote

Präventive soziale Dienste

Die beste Form von Kinderschutz sind sichere Eltern und selbstbewusste Kinder. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet daher präventive Angebote, die frei zugänglich sind und Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen und stärken sollen, z.B.:

  • Eltern-/Mutterberatung
  • Eltern-Kind-Zentren
  • Erholungsangebote
  • Streetwork
  • Logopädie

Beratung und Hilfe in belasteten Familiensituationen

Für Familien, in denen die Versorgung, Betreuung und Erziehung der Kinder/Jugendlichen nicht ausreichend gelingt, leistet die Kinder- und Jugendhilfe professionelle Beratung und Unterstützung. Zusätzlich zu den präventiven sozialen Diensten stehen, je nach Hilfebedarf, weitere Angebote zur Verfügung, z.B.:

  • Schulsozialarbeit der KJH
  • Familien- und Erziehungsberatung
  • Kinderschutzzentren
  • Hilfen zur Erziehung und Alltagsbewältigung
  • Sozialpädagogische Familienbetreuung

Erziehungshilfen

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist (bei Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch), sorgt die Kinder- und Jugendhilfe für einen verbindlichen Rahmen zum Schutz von Kindern/Jugendlichen.

  • Unterstützung der Erziehung
  • Krisenbetreuung
  • Pflegefamilien
  • Sozialpädagogische Wohngruppen

Rechtliche Vertretung

Wenn es um wichtige rechtliche Bedürfnisse geht, sichert die Kinder- und Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Sie berät, unterstützt oder übernimmt deren rechtliche Vertretung.

  • Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten
  • Stellungnahmen in gerichtlichen Verfahren bei Obsorge und Kontaktrecht bzw. Jugendstrafrecht
  • Sicherstellung des Kindeswohls bei Adoptionen
  • Rechtliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Fremder
  • Abstammung, Vaterschaft

Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt ihren Auftrag immer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität und der bestmöglichen Wahrung der Familienautonomie wahr.