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Pflegeformen

Familiäre Betreuung kann ganz verschieden gestaltet sein – je nachdem, welche Personen bereit sind, sich um das Kind anzunehmen, und je nachdem, wie viel Unterstützung gebraucht wird. 

Manchmal können Pflegeeltern im Lebensumfeld eines Kindes gefunden werden – Menschen, die das Kind und seine Familie bereits kennen, und die sich als Betreuungspersonen zur Verfügung stellen. Ist eine Betreuung im sozialen Umfeld nicht möglich, dann sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach geeigneten Pflegeeltern, die das Kind zwar noch nicht kennen, ihm aber einen Platz in ihrer Familie anbieten.

Auch Dauer und Intensität einer familiären Betreuung können ganz unterschiedlich sein. Manchmal geht es nur darum, eine begrenzte Zeit zu überbrücken. In anderen Fällen braucht die Herkunftsfamilie an manchen Tagen oder zu bestimmten Zeiten Entlastung und Unterstützung in Form einer „zweiten Familie“. Und manchmal geht es um eine dauerhafte Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie.

Pflege zur Unterstützung und Entlastung von Familien...

Familiäre Betreuung kann sehr individuell und flexibel gestaltet sein. Vielleicht wird eine „zweite Familie“ wochentags gebraucht, vielleicht springt eine Pflegeperson bei Bedarf öfter ein, wenn die leibliche Familie den Alltag mit dem Kind sonst nicht schafft.

Langzeitpflege

Immer wieder sucht die Kinder- und Jugendhilfe Pflegefamilien, die ein Kind für lange Zeit (oft, bis das Kind aus seiner Pflegefamilie „herauswächst“) aufnehmen können. Sie versucht Pflegeeltern zu finden, die zum Kind passen und umgekehrt. Zu Anfang ist es daher wichtig, einander kennenzulernen und zu sehen, ob „die Chemie stimmt“.

Man kann auch ungeplant zur Pflegefamilie werden: Nämlich dann, wenn Verwandte, Nachbarn oder Freunde, die ein Kind lieb gewonnen haben, an seinem Schicksal Anteil nehmen und sich entschließen, das Kind aufzunehmen.

Pflege mit Rückführungsabsicht

Manchmal sucht die Kinder- und Jugendhilfe auch Familien, die ein Kind für einen befristeten Zeitraum betreuen. Es ist klar, dass das Pflegekind danach wieder bei seinen Eltern leben wird. Dadurch ist auch der Kontakt mit der Herkunftsfamilie besonders intensiv.

Kurzzeitpflege

Auch ein Krankenhaus- oder Kuraufenthalt eines Elternteils kann es notwendig machen, dass ein Kind in einer Pflegefamilie betreut wird. Wenn sich niemand findet, um diese Zeit anders zu überbrücken, sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach einer Möglichkeit für eine Kurzzeitpflege.

Familiäre Krisenpflege

In manchen Fällen müssen Kinder zu ihrem Schutz sehr rasch aus ihrer Familie, wobei aber noch unklar ist, wie es weitergehen wird. Für diesen Zeitraum der Klärung betreuen eigens ausgebildete Krisenpflegefamilien diese Kinder. Überprüfung, Ausbildung, Begleitung und Anstellung von Krisenpflegefamilien hat die Kinder- und Jugendhilfe an eine private Einrichtung (plan B) übertragen.

Private Pflegeverhältnisse

Grundsätzlich können leibliche Eltern auch privat vereinbaren, dass sich eine dritte Person als Pflegemutter/-vater um das Kind kümmert. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, so ist dazu eine Pflegebewilligung der Bezirkshauptmannschaft/des Magistrats nötig. Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe bei privaten Pflegeverhältnissen in der Regel nicht beteiligt.

Wenn Pflegeeltern nicht nur die Ausübung der Pflege und Erziehung übernehmen, sondern die gesamte Obsorge (zumindest aber Pflege und Erziehung zur Gänze) vom Gericht übertragen bekommen, gelten spezielle Regelungen in Bezug auf Finanzielles, Betreuung, Begleitung, Anstellung und begleitende Angebote:

  • an Stelle des Pflegekindergeldes wird ein Betreuungsbeitrag gewährt, der 75% des Pflegekindergeldes entspricht
  • es findet keine Begleitung durch die Kinder- und Jugendhilfe statt
  • es ist keine Anstellung möglich

Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen in die eigene Familie

Aufgrund von Krisen und Kriegshandlungen kommen auch „unbegleitete minderjährige Fremde“ (UMF) in Oberösterreich an. Neben der Betreuung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Grundversorgung besteht auch die Möglichkeit, dass jugendliche Flüchtlinge in einer Pflegefamilie aufgenommen werden können.

Wenn Sie sich für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings in Ihre Familie interessieren, wenden Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe Ihrer Bezirkshauptmannschaft/Ihres Magistrats. Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt.

Gastfamilien für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Damit diese geflüchteten Kinder und Jugendlichen ein vorübergehendes Zuhause und vor allem auch individuelle Betreuung und Zuwendung bekommen, organisiert SOS-Kinderdorf im Auftrag des Landes Gastfamilien. 

Interessierten Gasteltern steht SOS-Kinderdorf als zentrale Ansprechstelle in Oberösterreich zur Verfügung. Die ExpertInnen von SOS-Kinderdorf betreuen nicht nur die Vermittlung zwischen einem Kind/Jugendlichen und den Gasteltern, sondern begleiten die Familien langfristig und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Derzeit kommen vor allem Frauen mit ihren Kindern bei uns an. Privatpersonen, die ganzen Familien eine Unterkunft anbieten möchten, können sich bei der Nachbarschaftshilfe für die Ukraine melden – das geht zum Beispiel über die Webseite des Landes Oberösterreich.

Sie möchten Gastfamilie werden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: www.sos-kinderdorf.at/gastfamilien-oberoesterreich