Wer darf ein Kind adoptieren?
Die Voraussetzungen stehen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Liberalisierung des Adoptionsrechts ermöglicht seit 1.1.2016 auch nicht verheirateten Paaren eine gemeinsame Adoption und gewährleistet eine Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare.
Verheiratete Paare dürfen ein Kind nur gemeinsam adoptieren, sonst ist auch eine Adoption durch Einzelpersonen möglich. Eine Einzeladoption durch einen Ehegatten ist nur dann möglich, wenn es sich dabei um das leibliche Kind oder das Adoptivkind des anderen Ehegatten handelt.
Wahleltern müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie älter als das Adoptivkind sein.
Im Sinne des Kindeswohls achtet die Kinder- und Jugendhilfe darauf, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um eine natürliche Eltern-Kind-Beziehung nachbilden zu können.